Energieerzeugung

08.09.2021

Geld für den Ersatz von Halogenleuchten

Die stabförmigen Halogen­lampen, die in zahlreichen Steh­leuchten stecken, sind seit September 2021 verboten. Das Förder­programm Alledin unterstützt den Kauf einer neuen Leuchte.

Pia Bublies
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Um von den strom­­fressenden Halogen-Steh­­leuchten weg­zu­­kommen, muss meistens die ganze Leuchte ersetzt werden. Für einen solchen Ersatz gibt es Förder­­gelder. Das Vorgehen umfasst drei Schritte.

Sie sind in fast jedem Haushalt zu finden und strahlen Licht an die Decke oder an die Wand. Sie haben eine hohe elektrische Leistung und verbrauchen viel Strom. Die Rede ist von Halogen-Steh­leuchten, beliebt seit den 1980er-Jahren. Sie sind praktisch, können überall aufgestellt werden und benötigen keine Instal­lation durch den Elektriker. Es gibt billige Ausführungen, aber auch teure Designmodelle.

Leider sind diese Leuchten sehr ineffizient: Nur 7 Pro­zent des Stroms werden in Licht umgewandelt, der Rest geht in Form von Wärme verloren. Aufgrund dieser Ineffizienz wurde im Jahr 2018 eine erste Serie von Halogen-Glüh­lampen vom Markt genommen. Nun sind seit September 2021 weitere Licht­quellen verboten, darunter auch die stab­förmigen Halogen­lampen für R7s-Sockel, die in Steh­leuchten verwendet werden und sehr hohe elektrische Leistungen aufweisen – von 100 bis weit über 500 Watt.

Unterstützung für neue LED-Stehleuchten

Das Förder­programm Alledin, das vom Bund finanziert wird, will Haus­halte dazu motivieren, ihre alten Halogen-Steh­leuchten durch neue LED-Leuchten zu ersetzen. Wer eine alte Halogen­leuchte mit R7s-Fassung entsorgt und eine neue LED-Leuchte im Wert von mindestens 125 Franken kauft, erhält 40 Pro­zent des Preises zurück, maximal aber 125 Franken pro Leuchte. Um das Förder­geld zu erhalten, sind drei einfache Schritte nötig:

1. Halogen-Steh­leuchte entsorgen

Entsorgen Sie Ihre alte Halogen-Steh­leuchte mit R7s-Fassung an einer Sammel­stelle oder im Fach­geschäft. Halten Sie den Moment der Entsorgung mit einem Foto fest.

2. Neue LED-Leuchte kaufen

Kaufen Sie eine neue, effiziente LED-Leuchte und foto­grafieren Sie die Quittung. Es werden nur Leuchten ab einem Kauf­preis von 125 Franken unterstützt.

3. 40 Prozent (max. 125 Franken) kassieren

Laden Sie Foto und Quittung auf alledin.ch hoch und geben Sie Ihren Namen und Ihre IBAN ein. Alledin prüft Ihre Angaben, und Sie erhalten 40 Pro­zent des Kauf­preises (max. 125 Franken) auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

Der Förder­betrag wird inner­halb einer Woche ausgezahlt. Die Daten­eingabe erfolgt schnell und einfach unter: alledin.ch

Warum nicht nur das Leuchtmittel ersetzen?

Die Frage ist naheliegend, warum denn die ganze Leuchte entsorgt werden soll und nicht nur das Leucht­mittel (der Halogenstab) ersetzt werden kann. Tatsächlich wäre es umwelt­freundlicher, eine LED-Lampe mit gleicher Fassung einzu­setzen, anstatt die ganze Leuchte wegzuwerfen. Doch leider führt der Austausch von Halogen­stäben durch LEDs oft zu Problemen:

– R7s-LEDs sind zylindrisch und haben einen Durch­messer von etwa 3 Zenti­metern. Damit sind sie deutlich grösser als ein Halogen­stab, weshalb in vielen Fällen der Platz fehlt, um sie einzusetzen.

– Die leistungs­stärksten R7s-LEDs geben etwa gleich viel Licht wie eine 100-Watt-Halogen­lampe. Doch die in Steh­leuchten verwendeten Halogen­lampen haben in der Regel mehr als 200 Watt, sodass eine LED zu wenig Licht abgeben würde.

– Häufig ist der Dimmer der Steh­leuchte nicht kompatibel mit dem LED-Leucht­mittel, sodass dieses flackert und surrt.

Wer prüfen will, ob seine Steh­leuchte mit einem LED-Leucht­mittel kompatibel ist, macht am besten zuerst den Test und leiht im Geschäft das passende LED-Leucht­mittel aus. Funktioniert die alte Leuchte damit, so hat man eine gute Lösung gefunden. Ansonsten bringt man die ausgeliehene LED zurück.

Mehr Geld bis Ende 2021

Der reguläre Förder­satz bei Alledin beträgt 30 Prozent des Preises der neuen LED-Leuchte, maximal aber 100 Franken. Um Haus­halte und Geschäfte während der Corona-Krise zu unterstützen, hat das Bundesamt für Energie die Sätze – befristet bis Ende 2021 – erhöht. Diese betragen bis dahin 40 Pro­zent bzw. maximal 125 Franken. Es lohnt sich also, eine alte Leuchte noch bis Ende 2021 zu ersetzen.

Das Förder­programm ist 2020 angelaufen, und bis heute haben mehr als 2500 Personen die Subvention in Anspruch genommen. Alledin steht allen Menschen offen, die in der Schweiz wohnen, und läuft bis Ende 2022 beziehungsweise bis der Fonds ausgeschöpft ist.

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